Bareinnahmen rechtlich problematisch

Sven-Olaf Lippke • 15. Dezember 2022

Werden Bareinnahmen über die Praxissoftware verbucht bzw. stellt die Praxissoftware diese Mögllichkeit zur Verfügung, drohen ggf. Sanktionen wegen des Verstoßes gegen die sog. "Pflicht zur Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE).

Eigentlich für die Bekämpfung von Schwarzgeld im Einzelhandel und der Gastronomie gedacht, sorgt der §146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung dafür, dass auch viele Zahnarztpraxen rechtlich auf unsicheren Füßen stehen. Praxissoftware bietet in der Regel die Möglichkeit, auch Bareinnahmen zu erfassen. In diesen Fällen müsste das System aber über die sog. TSE verfügen und das ist in den meisten Fällen nicht möglich. Rechtlich begeht man somit einen Verstoß gegen die Abgabenordnung der mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ bewehrt ist.


Was also ist zu tun:

Die meisten Softwareanbieter haben entweder eine technische Lösung parat oder können zumindest das "Bar-Modul" in Ihrer Software deaktivieren. Gibt es keine Möglichkeit zur elektronischen Erfassung der Barumsätze, ist das Führen eines papierhaften Kassenbuches zulässig und die Pflicht zur TSE entfällt.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Softwareschmiede über die erforderlichen Schritte!

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Das Nachweisgesetz zwingt nahezu alle Arbeitgeber dazu, in Bezug auf die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter tätig zu werden. Während der eigentliche Vertragsschluss theoretisch nach wie vor formlos und mündlich möglich ist, müssen die Arbeitgeber bei Neueinstellungen die Arbeitsbedingung schriftlich (NICHT elektronisch) aushändigen. Mitarbeiter mit bestehenden Arbeitsverträgen können die Aushändigung ebenfalls verlangen. Es empfiehlt sich also, die entsprechenden Unterlagen zu erstellen und einmalig allen Mitarbeitern zu übergeben, um dieses Thema konsolidiert zu regeln. Ausgewählte Inhalte der Nachweispflicht sind: Name und Anschrift der Vertragsparteien Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses und bei befristeten Verträgen das Ende Arbeitsort Tätigkeitsbeschreibung Dauer der Probezeit Zusammensetzung und Höhe der Vergütung uvm. Gerade der letzte Punkt birgt Stolpersteine, da hier auch das Thema "Betriebliche Altersvorsorge" eine Rolle spielt, auf die jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch hat. Weitere Informationen zu den Nachweispflichten und zum Thema gesetzliche Altersvorsorge erhalten Sie gerne bei unserem Spezialisten zu diesem Thema Krischan Soeken .
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