Noch 1 Jahr Digitalzuschuss vom Bund

Sven-Olaf Lippke • 11. Januar 2023

Bis zum 31.12.2023 läuft noch das "Digital Jetzt" Programm des Bundes. Von denticon betreute Zahnärzte konnten mit unserer Hilfe bereits mehr als 250T€ an Fördermitteln erhalten.

Digitales Röntgen, Intraoral-Scanner, Planung von Zahnersatz oder Implantaten am PC, uvm. soll nach dem Willen der Bundesregierung zum neuen Standard in der Zahnmedizin werden. Nicht nur für Zahnärzte, sondern für kleine und mittelständische Unternehmen insgesamt, hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Programm zur Förderung digitaler und für das Unternehmen innovativer Investition aufgelegt. Bis Ende 2023 werden jeden Monat ca. 10Mio€ ausgeschüttet. Dabei werden Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden, mit bis zu 55% oder maximal 50.000€ gefördert. Voraussetzung ist, dass sich das Unternehmen um einen Zuschuss bewirbt und im Rahmen einer Auslosung die Möglichkeit erhält, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Diese Bewerbung muss monatlich erneuert werden.


Wir von denticon haben für unsere Kunden einen passenden Prozess aufgelegt, der sicher stellt, dass Ihr Unternehmen jeden Monat angemeldet wird - KOSTENFREI!

Wenn Sie ausgelost werden, entscheiden Sie darüber, ob ein Antrag gestellt werden soll oder nicht. Die Anmeldung zur Auslosung erfolgt somit komplett ohne Risiko. Für eine Antragstellung fallen überschaubare Honorare an, Ihr Unternehmen gewinnt in jedem Fall!


Noch Fragen oder Interesse am Angebot von denticon?

Unser Spezialist für Förderprogramme Sven-Olaf Lippke (lippke@denticon.eu) berät Sie gerne!

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Weihnachten steht vor der Tür! Auch wir von denticon möchten das Fest der Liebe im Kreise unserer Familien genießen und sind daher vom 23.12.2022 bis 03.01.2023 nur eingeschränkt erreichbar. Gerne können Sie uns in dieser Zeit Emails an info@denticon.eu senden oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Eingehende Nachrichten werden in jedem Fall so schnell wie möglich bearbeitet - auch "zwischen den Jahren". Telefonisch sind wir in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt erreichbar. Wir wünschen allen Lesern frohe Weihnachten!
von Sven-Olaf Lippke 1. Dezember 2022
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits 2019 vorgegeben, dass die Erfassung verlässlich, objektiv und leicht zugänglich sein muss. Was bedeutet dies in der Praxis: Da es bisher keine konkreten Vorgaben zur Zeiterfassung gibt, können die Arbeitgeber unterschiedlichste Verfahren in der Praxis etablieren. Angefangen mit der klassischen "Zettelwirtschaft" bis hin zu modernen digitalen Zeiterfassungssystemen, die über Terminals und RFID-Karten die Arbeitszeiten automatisch buchen. Praxisinhaber sollten dabei darauf achten, dass neben Start- und Endezeit auch Pausenzeiten erfasst werden. Ein System zur Arbeitszeiterfassung muss die Mindestanforderungen des Arbeitszeitrechts abbilden können. Dazu gehören insbesondere auch die gesetzlichen Pausenregelungen.
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Das Nachweisgesetz zwingt nahezu alle Arbeitgeber dazu, in Bezug auf die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter tätig zu werden. Während der eigentliche Vertragsschluss theoretisch nach wie vor formlos und mündlich möglich ist, müssen die Arbeitgeber bei Neueinstellungen die Arbeitsbedingung schriftlich (NICHT elektronisch) aushändigen. Mitarbeiter mit bestehenden Arbeitsverträgen können die Aushändigung ebenfalls verlangen. Es empfiehlt sich also, die entsprechenden Unterlagen zu erstellen und einmalig allen Mitarbeitern zu übergeben, um dieses Thema konsolidiert zu regeln. Ausgewählte Inhalte der Nachweispflicht sind: Name und Anschrift der Vertragsparteien Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses und bei befristeten Verträgen das Ende Arbeitsort Tätigkeitsbeschreibung Dauer der Probezeit Zusammensetzung und Höhe der Vergütung uvm. Gerade der letzte Punkt birgt Stolpersteine, da hier auch das Thema "Betriebliche Altersvorsorge" eine Rolle spielt, auf die jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch hat. Weitere Informationen zu den Nachweispflichten und zum Thema gesetzliche Altersvorsorge erhalten Sie gerne bei unserem Spezialisten zu diesem Thema Krischan Soeken .
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