SOMMER - SONNE - ÜBERNEHMERZEIT

Sven-Olaf Lippke • 29. Juni 2023

Der Sommer ist DIE Zeit, um sich ernsthaft mit dem Thema Praxisübernahme zu beschäftigen. Warum? Das erfahrt Ihr heute im Blog

Endlich Sommer! Urlaub, frei sein, die Sonne genießen!!! Für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte aber auch die Zeit, in der sie sich mit dem Thema Praxisübernahme ernsthaft beschäftigen sollten. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:


  1. Faktor Abgeber und Zeit
    Viele Abgeber wollen Ihre Praxen aus steuerlichen Gründen zum Jahreswechsel übergeben. Um alle wichtigen Themen rund um die Praxisübernahme zu regeln, benötigt man realistisch etwa 3-5 Monate. Schließlich muss nicht nur eine Zulassung innerhalb der vorgebebenen Fristen beantragt werden, sondern auch Übernahmevertrag, Mietvertrag, Finanzierung, Versicherungen, Online-Auftritt, uvm. mehr geregelt werden.
  2. Faktor Zugänglichkeit
    In den Sommermonaten reduzieren viele Praxen ihre Behandlungszeiten oder schließen ganz, um dem Praxispersonal den verdienten Urlaub zu gönnen. In dieser Zeit lassen sich Praxisbesichtigungen oft leichter realisieren als in Zeiten, in denen Hochbetrieb herrscht.
  3. Faktor Ruhe
    Während oder kurz nach dem Urlaub ist man selbst ausgeruht und hat den Kopf frei, um sich mit der gebotenen Ruhe mit dem Thema Praxisübernahme auseinanderzusetzen. Ein nicht zu unterschätzender Punkt. Wir erleben es immer wieder, dass sich Übernehmer zwischen Beruf als Angestellte(r) und Übernahmeprojekt aufreiben.


Also: Wer Lust auf ein Übernahmeprojekt hat, dem empfehlen wir einen Besuch in unserer Praxisbörse oder einen Anruf bei unserem Spezialisten für Existenzgründer: Sven-Olaf Lippke, 0421-80719976, lippke@denticon.eu

denticon Blog

von Sven-Olaf Lippke 5. September 2023
Der Zinsanstieg der vergangenen 12 Monate führt zu einem Paradoxon: Praxisübernahmen sind für Existenzgründer wirtschaftlich deutlich interessanter geworden.
von Sven-Olaf Lippke 18. Juli 2023
Seit wenigen Tagen sind die Ferien in Niedersachsen und Bremen im Gange und auch wir merken, dass es aktuell schwieriger wird, unsere gewohnten Ansprechpartner zu erreichen. Wir von denticon wollen natürlich auch die Sonne genießen, stehen unseren Kunden aber weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
von lippke 28. Februar 2023
Nach dem Ende der Corona-Auflagen wollen wir in 2023 wieder mehr in den persönlichen Kontakt kommen, denn der Austausch "face to face" ist für alle Beteiligten bereichernd.
von Sven-Olaf Lippke 11. Januar 2023
Bis zum 31.12.2023 läuft noch das "Digital Jetzt" Programm des Bundes. Von denticon betreute Zahnärzte konnten mit unserer Hilfe bereits mehr als 250T€ an Fördermitteln erhalten.
von Sven-Olaf Lippke 15. Dezember 2022
Werden Bareinnahmen über die Praxissoftware verbucht bzw. stellt die Praxissoftware diese Mögllichkeit zur Verfügung, drohen ggf. Sanktionen wegen des Verstoßes gegen die sog. "Pflicht zur Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE).
von Sven-Olaf Lippke 14. Dezember 2022
Weihnachten steht vor der Tür! Auch wir von denticon möchten das Fest der Liebe im Kreise unserer Familien genießen und sind daher vom 23.12.2022 bis 03.01.2023 nur eingeschränkt erreichbar. Gerne können Sie uns in dieser Zeit Emails an info@denticon.eu senden oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Eingehende Nachrichten werden in jedem Fall so schnell wie möglich bearbeitet - auch "zwischen den Jahren". Telefonisch sind wir in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt erreichbar. Wir wünschen allen Lesern frohe Weihnachten!
von Sven-Olaf Lippke 1. Dezember 2022
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits 2019 vorgegeben, dass die Erfassung verlässlich, objektiv und leicht zugänglich sein muss. Was bedeutet dies in der Praxis: Da es bisher keine konkreten Vorgaben zur Zeiterfassung gibt, können die Arbeitgeber unterschiedlichste Verfahren in der Praxis etablieren. Angefangen mit der klassischen "Zettelwirtschaft" bis hin zu modernen digitalen Zeiterfassungssystemen, die über Terminals und RFID-Karten die Arbeitszeiten automatisch buchen. Praxisinhaber sollten dabei darauf achten, dass neben Start- und Endezeit auch Pausenzeiten erfasst werden. Ein System zur Arbeitszeiterfassung muss die Mindestanforderungen des Arbeitszeitrechts abbilden können. Dazu gehören insbesondere auch die gesetzlichen Pausenregelungen.
von Sven-Olaf Lippke 1. August 2022
Das Nachweisgesetz zwingt nahezu alle Arbeitgeber dazu, in Bezug auf die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter tätig zu werden. Während der eigentliche Vertragsschluss theoretisch nach wie vor formlos und mündlich möglich ist, müssen die Arbeitgeber bei Neueinstellungen die Arbeitsbedingung schriftlich (NICHT elektronisch) aushändigen. Mitarbeiter mit bestehenden Arbeitsverträgen können die Aushändigung ebenfalls verlangen. Es empfiehlt sich also, die entsprechenden Unterlagen zu erstellen und einmalig allen Mitarbeitern zu übergeben, um dieses Thema konsolidiert zu regeln. Ausgewählte Inhalte der Nachweispflicht sind: Name und Anschrift der Vertragsparteien Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses und bei befristeten Verträgen das Ende Arbeitsort Tätigkeitsbeschreibung Dauer der Probezeit Zusammensetzung und Höhe der Vergütung uvm. Gerade der letzte Punkt birgt Stolpersteine, da hier auch das Thema "Betriebliche Altersvorsorge" eine Rolle spielt, auf die jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch hat. Weitere Informationen zu den Nachweispflichten und zum Thema gesetzliche Altersvorsorge erhalten Sie gerne bei unserem Spezialisten zu diesem Thema Krischan Soeken .
Share by: